| Obmann: | Vertritt den Verein nach außen. Er ist gemeinsam mit dem Schriftwart zeichnungsberechtigt. In finanziellen Angelegenheiten zeichnet er gemeinsam mit dem Säckelwart. Dem Obmann obliegt die Leitung des Vereines. |
| Obmann Stellvertreter: | Übernimmt im Falle der Verhinderung des Obmanns sämtliche Rechte und Pflichten desselben. |
| Säckelwart: | Der Säckelwart führt die Kassengeschäfte des Vereines. |
| Säckelwart Stellvertreter: | Übernimmt im Falle der Verhinderung des Säckelwartes sämtliche Rechte und Pflichten desselben. |
| Schriftwart: | Leitet den gesamten Schriftverkehr des Vereines. |
| Schriftwart Stellvertreter: | Übernimmt im Falle der Verhinderung des Schriftwartes sämtliche Rechte und Pflichten desselben. |
| Turnwart: | Trägt die Verantwortung für den Vereinsbetrieb auf den Turn- und Sportplätzen, sowie die Leitung des gesamten Sportbetriebes. |
| Turnwart Stellvertreter: | Vertritt den Turnwart bei dessen Abwesenheit. |
| Festwart: | Zeichnet verantwortlich für gesellschaftliche Veranstaltungen und Feste und kümmert sich um die Brauchtumspflege im Verein. |
| Fachwart für Handball: | Vertritt den Verein im Wiener Handballverband und leitet die Handballsparte. |
| Fachwart für Tennis: | Leitet die Tennissparte. |
| Fachwart für Faustball: | Vertritt den Verein im Wiener Faustballverband und leitet die Faustballsparte. |
| Kontrolle: | Überwacht regelmäßig das Vereinsgeschehen auf seine Satzungsmäßigkeit im Allgemeinen sowie die Kassagebarung, die Jahresabrechnung und die Durchführung der Beschlüsse der Hauptversammlung im Besonderen. |
| Schiedsgericht: | Schlichtet Streitigkeiten der Vereinsmitglieder untereinander. |
| Ehrenmitglieder: | Üben eine beratende Funktion im Turnrat aus. |
| Die Mitglieder der Kontrolle, des Schiedsgerichts und Ehrenmitglieder sind bei Sitzungen des Turnrates nicht stimmberechtigt. |